optometrische Augenuntersuchung

optometrische Augenuntersuchung

Um Sie optimal mit Sehhilfen versorgen zu können, führen wir vor jeder Beratung und
Versorgung eine umfangreiche optometrische Augenuntersuchung durch. Diese
Untersuchung liefert uns alle Informationen die wir für Ihre sichere Versorgung
mit Brillen, Kontaktlinsen, Speziallinsen und vergrößernden Sehhilfen benötigen.

Was ist eine optometrische Augenuntersuchung?

Unsere optometrische Augenuntersuchung beinhaltet neben
der Augenglasbestimmung immer ein Gesundheitsvorsorge-Screening. Dabei
überprüfen wir unter anderem Ihren vorderen und hinteren
Augenabschnitt, testen das Gesichtsfeld und messen den Augeninnendruck.
Darüber hinaus prüfen wir wichtige Sehfunktionen und die Leistungsfähigkeit
Ihrer Augen.
Unsere Augenuntersuchung und die anschließende Versorgung mit Sehhilfen dauert mindestens 90 Minuten und besteht aus den folgenden Punkten:

  1. Anamnesegespräch
  2. Sehanalyse und Funktionsprüfung
  3. Gesundheitsvorsorge-Screening
  4. Beurteilung des vorderen Augenabschnitts
  5. Beurteilung des hinteren Augenabschnitts
  6. objektive und subjektive Augenglasbestimmung
  7. Binokularprüfung
  8. Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse
  9. Erklärung der Ergbnisse und Versorgungsempfehlung
  10. Versorgung mit Sehhilfen

Rechtlicher Hinweis:

Unsere individuelle optometrische Augenuntersuchung, Gesundheitsvorsorge und augenoptische Versorgung mit Sehhilfen erfolgen nach den Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA). Ziel ist die umfassende Analyse des visuellen Systems und das Erkennen von Abweichungen von der physiologischen Norm sowie die Anpassung von optischen oder ggf. elektronischen Sehhilfen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die im Rahmen dieser Leistungen angewandten Screening-Verfahren keine medizinische Diagnose beinhalten und eine augenärztliche Untersuchung nicht ersetzen. Sollten wir abklärungsbedürftige Befunde feststellen, empfehlen wir zur weiteren diagnostischen Beurteilung und ggf. Behandlung immer die Konsultation einer entsprechenden fachärztlichen Praxis – insbesondere der Fachbereiche Augenheilkunde, Allgemeinmedizin sowie Kinder- und Jugendmedizin